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Bundesverfassungsgericht entscheidet über die Wahl des Wohnorts von Spätaussiedlern

1996 kamen eine deutschstämmige Frau und deren Sohn von Russland nach Deutschland. Ihnen wurde als neuer Aufenthaltsort die Stadt Elze in Niedersachsen zugewiesen. Zwei Jahre später verlegten die beiden ihren Wohnsitz in das nahegelegene Hildesheim.

Gründe für den Umzug waren, dass die 84-jährige Großmutter, die gepflegt werden musste, in Hildesheim wohnte, der Junge dort eine Schule besuchte und es der Mutter in Elze unmöglich war Arbeit zu finden. Hildesheim verweigerte ihnen die Sozialhilfe.

Die Klage gegen die Sozialhilfeverweigerung wurde abgewiesen. Das BVerfG argumentierte, dass durch das Wohnortzuweisungsgesetz zwar die Freizügigkeit eingeschränkt würde, sah aber die Planungssicherheit der Gemeinden als höheres Rechtsgut.

kh-17-03-2004

Quelle: www.tagesschau.de



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